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Die Grundrente hilft Menschen mit niedrigem Einkommen.
Sie bekommen mehr Geld im Alter.
Die Gewerkschaft ver.di ist dagegen.
Sie sagt: Das Urteil ist ungerecht.
Besonders verheiratete Rentnerinnen und Rentner leiden.
Die Grundrente ist ein Geld-Zuschlag.
Sie hilft Menschen, die lange gearbeitet haben.
Aber nicht viel Geld bekamen.
Seit Januar 2021 bekommen rund 1,4 Millionen Menschen die Grundrente.
Vor allem viele Frauen profitieren davon.
Im Durchschnitt sind das 100 Euro mehr jeden Monat.
Bei verheirateten Personen zählt das Einkommen des Partners.
Das Geld vom Ehepartner wird von der Grundrente abgezogen.
Bei Paaren, die nicht verheiratet sind, passiert das nicht.
Das führt zu einer Ungleichbehandlung.
Dieser Punkt wurde vom Bundessozialgericht geprüft.
Eine verheiratete Rentnerin klagte.
Sie bekommt seit Mai 2022 Altersrente.
Der Zuschlag zur Grundrente wäre etwa 45 Euro gewesen.
Die Rentenversicherung lehnte den Zuschlag wegen des Einkommens ihres Mannes ab.
Die Frau fand das ungerecht.
Sie sagt: „Paare, die nicht verheiratet sind, werden besser behandelt.“
Das Bundessozialgericht sagt:
Die Regel ist okay und passt zum Grundgesetz.
Rebecca Liebig von ver.di sagt:
„Menschen, die lange gearbeitet haben, verdienen eine eigene Anerkennung.“
Sie finden es falsch, das Einkommen vom Partner zu berücksichtigen.
ver.di fordert:
Das Urteil sorgt für viel Diskussion.
Viele Menschen fragen sich:
Diese Fragen werden weiter diskutiert.
Sie können die ver.di Pressestelle kontaktieren:
E-Mail: pressestelle@verdi.de
Die Diskussion um die Grundrente bleibt wichtig.
Wie sich die Politik entscheidet, wird die Zukunft zeigen.
Ende des Artikels.
Autor: Herold Politik
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Veröffentlicht am: Do, 27. Nov um 16:59 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.