Globale Richtlinien für Künstliche Intelligenz: Ein wegweisendes Abkommen
Die Unterzeichnung der KI-Konvention des Europarates ebnet den Weg für eine verantwortungsvolle Entwicklung und Nutzung von KI auf internationaler Ebene.Unterzeichnung der KI-Konvention des Europarates
Staatssekretärin Dr. Angelika Schlunck hat anlässlich der Unterzeichnung der KI-Konvention des Europarates betont, dass es dringend notwendig ist, auch auf globaler Ebene rechtlich verbindliche Regeln für die Entwicklung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) zu etablieren. Diese Maßnahmen seien essentiell, um die Grundwerte wie Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu schützen und dennoch Fortschritt und Innovation zu fördern.
Ein Meilenstein für internationale KI-Governance
Die unterzeichnete KI-Konvention stellt einen grundlegenden und integralen Bestandteil für die internationale KI-Governance dar, die maßgeblich von Deutschland unterstützt wird. Dr. Schlunck bezeichnete die Konvention als entscheidend für die Schaffung eines rechtlichen Rahmens, der den gesamten Lebenszyklus von KI-Systemen abdeckt.
Ein Abkommen mit globaler Reichweite
Das Rahmenübereinkommen des Europarats über Künstliche Intelligenz ist das erste rechtsverbindliche Abkommen, das klare Richtlinien für den Umgang mit KI festlegt. Neben den Mitgliedstaaten des Europarates haben auch Drittstaaten die Möglichkeit, der KI-Konvention beizutreten. Zu den bereits unterzeichnenden Ländern zählen neben der Europäischen Union auch das Vereinigte Königreich, Norwegen, Island, Georgien, die Republik Moldau, Andorra, San Marino, sowie die USA und Israel.
Die Zukunft der KI gestalten
Die KI-Konvention wird als wichtiger Schritt angesehen, um sicherzustellen, dass technologische Entwicklungen im Einklang mit den grundlegenden Werten der Gesellschaft erfolgen. Damit wird ein Rahmen geschaffen, der sowohl die Chancen als auch die Herausforderungen, die mit der Künstlichen Intelligenz verbunden sind, berücksichtigt und verantwortungsbewusste Innovation fördert.