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Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wollen etwas ändern.
Sie haben einen neuen Gesetzesvorschlag gemacht.
Das Ziel ist:
Das sind besondere Namen für Produkte.
Sie zeigen, wo ein Produkt herkommt.
Zum Beispiel:
Diese Produkte sind bekannt für ihre gute Qualität.
Die Herkunft macht die Produkte besonders.
Der Landwirtschaftsminister Alois Rainer sagt:
Diese Produkte sind „kulinarische Botschafter“ ihrer Heimat.
Sie wollen den besonderen Schutz dafür verbessern.
Das Gesetz schützt nicht nur Lebensmittel.
Auch handwerkliche und industrielle Produkte bekommen Schutz.
Beispiele sind:
Die Justizministerin Stefanie Hubig erklärt:
Herkunft steht oft für gute Qualität.
Zum Beispiel muss „Schwarzwälder Schinken“ wirklich aus dem Schwarzwald kommen.
Das Gesetz schützt das rechtlich besser.
Für die Verbraucher ist eine Herkunftsangabe ein Qualitätssiegel.
Das bedeutet: Die Angabe hilft beim Einkaufen, gute Produkte zu finden.
Die EU hat die Regeln zum Schutz von Herkunftsangaben neu gemacht.
Zum ersten Mal gelten sie auch für handwerkliche und industrielle Produkte.
Diese nennt man „CIGIs“.
Das bedeutet:
Das neue deutsche Gesetz setzt diese EU-Regeln um.
So gibt es einen besseren Schutz in Deutschland.
Der Gesetzesvorschlag ist für die Öffentlichkeit offen.
Bis zum 16. Juli 2025 können alle ihre Meinung sagen.
Sie finden den Entwurf auf der Internetseite vom Landwirtschaftsministerium.
Alle Antworten werden veröffentlicht.
Das neue Gesetz soll:
Ende des Artikels.
Autor: Herold Politik
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Veröffentlicht am: Mi, 2. Jul um 10:22 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.