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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein wichtiges Urteil zum Mindestlohn gesprochen. Das hat viele Menschen und Gewerkschaften in Deutschland beschäftigt.
Die Gewerkschaft ver.di findet das Urteil gut. Sie sagt: Die Bundesregierung muss mehr tun, damit mehr Beschäftigte durch Tarifverträge geschützt sind.
Der EuGH hat Dänemark in einem Teil der Klage gegen die EU-Mindestlohnregeln Recht gegeben. Zwei Regeln in der EU-Richtlinie wurden für ungültig erklärt:
Der größte Teil der Richtlinie bleibt aber gültig. Die Rechte der Arbeitnehmer bleiben stark.
Ver.di sagt klar: Die Bundesregierung soll mehr für Tarifverträge tun. Andrea Kocsis von ver.di sagt:
„Die Tarifbindung in Deutschland muss besser werden.“
Sie fordert:
OT-Mitgliedschaften bedeutet: Unternehmen sind Mitglied eines Arbeitgeberverbandes.
Sie müssen sich aber nicht an die Tarifverträge halten.
In Deutschland haben weniger als 50 Prozent der Beschäftigten einen Tarifvertrag.
Die EU will aber, dass mindestens 80 Prozent durch Tarifverträge geschützt sind.
Deshalb fordert ver.di einen Plan der Bundesregierung. Ziel ist:
Die EU-Richtlinie sagt: Ein Mindestlohn soll mindestens 60 Prozent des Medianlohns betragen.
Medianlohn bedeutet: Die eine Hälfte der Beschäftigten verdient mehr, die andere weniger.
Das ist eine wichtige Zahl, um Einkommen zu messen.
Mit diesem Mindestlohn will die EU faire und gleiche Löhne in allen Ländern erreichen.
Die Bundesregierung soll die EU-Vorgaben schnell umsetzen.
Es bleibt aber offen, wann und wie die Gesetze für mehr Tarifbindung kommen.
Viele Beschäftigte in Deutschland können durch die Verbesserungen bald mehr Geld und bessere Bedingungen bekommen.
Die nächsten Monate werden zeigen, wie ernst die Politik die Forderungen nimmt.
Ende des Artikels.
Autor: Herold Politik
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Veröffentlicht am: Heute um 10:58 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.