
EuGH kippt Teile der Mindestlohnrichtlinie
ver.di fordert mehr Tarifbindung in Deutschland – Bundesregierung unter ZugzwangEuGH-Urteil zur Mindestlohnrichtlinie und Folgen für Deutschland
Der Europäische Gerichtshof hat Teile der EU-Mindestlohnrichtlinie für nichtig erklärt, belässt aber die Grundprinzipien weitgehend bestehen. ver.di fordert die Bundesregierung angesichts der Entscheidung dazu auf, die Tarifbindung in Deutschland durch ein Bundestariftreuegesetz und mehr allgemeinverbindliche Tarifverträge zu stärken. Die EU verlangt mindestens 80 Prozent Tarifbindung, Deutschland liegt aktuell unter 50 Prozent.
Ein angemessener Mindestlohn soll mindestens 60 Prozent des Medianlohns betragen, um faire Löhne in der EU zu gewährleisten. Die Bundesregierung muss nun konkrete Schritte einleiten, um diese Vorgaben umzusetzen und so die Lebens- und Arbeitsbedingungen vieler Beschäftigter zu verbessern.