
EU einigt sich auf praktikable Entwaldungsverordnung
Erleichterungen für entwaldungsfreie Länder und Startverschiebung auf Dezember 2026 beschlossenEU-Mitgliedstaaten einigen sich auf praxistaugliche Entwaldungsverordnung
Die EU-Mitgliedstaaten haben im Ausschuss der Ständigen Vertreter eine gemeinsame Position zur Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) beschlossen. Der deutsche Vorschlag zielt darauf ab, wirksamen Waldschutz mit einem reduzierten Bürokratieaufwand zu verbinden, insbesondere für Länder ohne relevante Entwaldungsprobleme.
Wichtige Einigungspunkte
- Weitreichende Erleichterungen für Primärerzeuger aus entwaldungsfreien Ländern, z. B. vereinfachte Sorgfaltserklärung und reduzierte Datenanforderungen
- Keine durchgehende Sammlung von Referenznummern in der gesamten EU-Lieferkette
- Verschiebung des Anwendungsstarts um ein Jahr auf Dezember 2026
- ĂśberprĂĽfungsklausel fĂĽr weitere EntbĂĽrokratisierung bis April 2026
Nach Beschluss des Ratsmandats folgen nun Trilogverhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission, bevor die Verordnung in Kraft treten kann. Ziel ist eine praktikable Umsetzung ohne unnötige Belastungen für betroffene Unternehmen und Waldbesitzer.