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Erster internationaler Schutz für Anwälte unterzeichnet

Bundesjustizministerin Hubig sichert in Straßburg völkerrechtliches Abkommen gegen Einschüchterungen und Angriffe auf Rechtsanwälte

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig hat in Straßburg das erste völkerrechtliche Übereinkommen zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs unterzeichnet, das vom Europarat initiiert wurde. Das Abkommen soll Anwaltschaften vor Einschüchterungen, Angriffen und staatlicher Repression schützen und die Rechtsstaatlichkeit stärken. Nach der nationalen Ratifikation durch mindestens acht Staaten tritt das Übereinkommen völkerrechtlich in Kraft. Es verpflichtet die Vertragsstaaten zu wirksamen Schutzmaßnahmen und Ermittlungen bei Übergriffen gegen Anwälte.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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