
Entfernungspauschale wird ab 2026 erhöht
Pendler profitieren: Ab dem ersten Kilometer gibt es 38 Cent pro Kilometer – eine wichtige steuerliche EntlastungErhöhung der Entfernungspauschale ab 2026
Das Bundesfinanzministerium plant ab 2026 eine Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer, was bisher erst ab dem 21. Kilometer gilt. Der ADAC begrüßt diesen Schritt als wichtige steuerliche Entlastung für Pendler vor dem Hintergrund steigender Energie- und CO2-Kosten.
Hintergrund der Entfernungspauschale
Seit 2004 ermöglicht die Entfernungspauschale Arbeitnehmern, Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuerlich geltend zu machen – unabhängig vom Verkehrsmittel. Aktuell liegen die Sätze bei 30 Cent bis 20 Kilometer und 38 Cent ab Kilometer 21.
Auswirkungen für Pendler
Beispielsweise kann ein Pendler mit 17 Kilometern täglicher Strecke künftig etwa 272 Euro mehr jährlich absetzen. Der ADAC betont, dass die Pauschale nun besser die realen Fahrtkosten vieler Fahrzeuge widerspiegelt und somit Mobilität bezahlbar bleibt.