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Deutschland verlängert Einbürgerungsfrist auf fünf Jahre

Neue Regelung soll nachhaltige Integration und Wertebindung stärken

Die Bundesregierung hebt die verkürzte dreijährige Frist zur Einbürgerung auf und führt wieder eine Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren ein. Ziel ist eine engere Verbindung von Einbürgerung und nachhaltiger Integration, um Zugehörigkeit und gesellschaftliche Teilhabe zu stärken. Zudem sollen persönliche Vorsprachen das Einbürgerungsverfahren gegen Missbrauch absichern und die Identifikation mit den deutschen Werten sichern.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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