Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.

Das Bundesministerium der Justiz arbeitet an einem neuen Gesetz.
Das Gesetz hilft, digitale Kriminalität besser zu bekämpfen.
Digitale Kriminalität bedeutet: Straftaten, die im Internet passieren.
Das Gesetz unterstützt die Polizei und Ermittlerinnen bei der Arbeit.
Sie bekommen mehr Werkzeuge, um digitale Beweise zu sichern.
Elektronische Beweise sind zum Beispiel E-Mails oder Chatverläufe.
Viele Straftaten passieren heute über das Internet.
Deshalb sind digitale Spuren oft wichtige Beweise.
Beispiele für solche Straftaten sind:
Die Ermittlerinnen können so schneller über Ländergrenzen hinweg arbeiten.
Das hilft, Täter zu fassen und neue Straftaten zu verhindern.
Das neue Gesetz schützt auch Ihre sensiblen Daten.
Auch wenn die Polizei schnell handeln darf, bleibt der Datenschutz bestehen.
Das bedeutet: Persönliche Daten sind sicher und dürfen nicht einfach genutzt werden.
Der Schutz von Rechten und Gesetzen wird nicht geschwächt.
„E-Evidence“ heißt elektronische Beweise.
Das sind zum Beispiel:
Die EU hat eine Regel für diese Beweise gemacht.
Diese Regel heißt E-Evidence-Verordnung.
Sie hilft, Beweise schnell und sicher in verschiedenen Ländern zu bekommen.
Das Ministerium will auch IP-Adressen speichern.
IP-Adresse ist eine Nummer, die Ihr Computer im Internet hat.
Mit der IP-Adresse können Ermittler verfolgen, wer im Internet was macht.
Die Speicherung hilft, Straftaten besser aufzuklären.
So können die Behörden besser gegen digitale Verbrecher vorgehen.
Das neue Gesetz macht die Polizei stärker.
Es hilft, Straftaten im Internet besser zu bekämpfen.
Gleichzeitig schützt es Ihre persönlichen Daten und Rechte.
So bleibt unsere Gesellschaft sicherer – auch in der digitalen Welt.
Ende des Artikels.
Autor: Herold Politik
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Do, 29. Jan um 15:05 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.