
Deutschland stärkt Kampf gegen Internetkriminalität
Neuer Gesetzentwurf zur E-Evidence-Verordnung sichert Beweismittel und schützt DatenschutzDer Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Verordnung 2023/1543 stärkt Ermittlungsbehörden in Deutschland bei der Sicherung elektronischer Beweismittel und bekämpft grenzüberschreitende Internetkriminalität wie Drogenhandel, Online-Betrug und Kinderpornografie. Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig betont, dass dabei der Datenschutz und rechtsstaatliche Standards gewahrt bleiben. Mit der Einführung der E-Evidence-Verordnung und der vorgeschlagenen IP-Adressenspeicherung wird eine nachhaltige Strategie entwickelt, um digitalen Kriminalitätsformen effektiv entgegenzutreten.