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Deutschland stärkt Kampf gegen Internetkriminalität

Neuer Gesetzentwurf zur E-Evidence-Verordnung sichert Beweismittel und schützt Datenschutz

Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Verordnung 2023/1543 stärkt Ermittlungsbehörden in Deutschland bei der Sicherung elektronischer Beweismittel und bekämpft grenzüberschreitende Internetkriminalität wie Drogenhandel, Online-Betrug und Kinderpornografie. Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig betont, dass dabei der Datenschutz und rechtsstaatliche Standards gewahrt bleiben. Mit der Einführung der E-Evidence-Verordnung und der vorgeschlagenen IP-Adressenspeicherung wird eine nachhaltige Strategie entwickelt, um digitalen Kriminalitätsformen effektiv entgegenzutreten.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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