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Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. Juli 2025 entschieden.
Es ging um das „Ramstein-Verfahren“.
Zwei jemenitische Menschen klagten gegen Drohnenangriffe.
Die Drohnen waren von den USA gestartet.
Sie fanden, Deutschland ist mitverantwortlich.
Denn die USA nutzen den Stützpunkt Ramstein.
Ramstein ist in Rheinland-Pfalz, Deutschland.
Sie sagten:
Die deutsche Regierung soll gegen die Drohnen-Einsätze handeln.
Deutschland darf seine Infrastruktur nicht dafür geben.
Die Kläger möchten Schutz vor den Angriffen.
Deutschland hat keine direkte Schutzpflicht für Ausländer im Ausland.
Das gilt bei militärischen Einsätzen anderer Staaten.
Voraussetzung: Die Handlungen sind völkerrechtlich erlaubt.
Völkerrecht bedeutet:
Das Gericht sagt auch:
Die deutsche Regierung darf selbst einschätzen, ob andere Länder sich ans Völkerrecht halten.
Die Regierung freut sich über das Urteil.
Sie fühlt sich bestätigt in ihrem Handeln.
Deutschland will weiter für Völkerrecht und Sicherheit sorgen.
Auch wenn es um Auslandseinsätze geht.
Das Urteil klärt, wie weit Deutschland Grundrechte im Ausland schützt.
Es zeigt, wie Deutschland bei Militäreinsätzen mitmacht.
Die Regierung will Verantwortung übernehmen und das Völkerrecht achten.
Auf der Internetseite des Verteidigungsministeriums im Presseportal.
Hier wird alles genau erklärt.
So bleiben Sie gut informiert.
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Ende des Artikels.
Autor: Herold Politik
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Veröffentlicht am: Di, 15. Jul um 10:04 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.