Bundesverfassungsgericht stärkt Ramstein-Entscheidung

Keine grundrechtliche Schutzpflicht für Auslandshandlungen – Bundesregierung bestätigt in außenpolitischem Spielraum

Bundesverfassungsgericht stärkt Regierungsspielraum im „Ramstein-Verfahren“

Das Bundesverfassungsgericht entschied am 15. Juli 2025, dass Deutschland keine grundrechtliche Schutzpflicht gegenüber Ausländern im Ausland bei militärischen Handlungen dritter Staaten hat, sofern diese völkerrechtlich zulässig sind. Die Kläger aus dem Jemen sahen eine Mitverantwortung Deutschlands aufgrund der Nutzung des US-Militärstützpunkts Ramstein, doch das Gericht bestätigte den Bewertungsspielraum der Bundesregierung bezüglich der Völkerrechtskonformität. Die Regierung begrüßte das Urteil als wichtige Bestätigung ihres außen- und sicherheitspolitischen Handelns und betonte ihr Engagement für die Einhaltung des Völkerrechts.

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