Bundesverfassungsgericht stÀrkt Ramstein-Entscheidung
Keine grundrechtliche Schutzpflicht fĂŒr Auslandshandlungen â Bundesregierung bestĂ€tigt in auĂenpolitischem SpielraumBundesverfassungsgericht stĂ€rkt Regierungsspielraum im âRamstein-Verfahrenâ
Das Bundesverfassungsgericht entschied am 15. Juli 2025, dass Deutschland keine grundrechtliche Schutzpflicht gegenĂŒber AuslĂ€ndern im Ausland bei militĂ€rischen Handlungen dritter Staaten hat, sofern diese völkerrechtlich zulĂ€ssig sind. Die KlĂ€ger aus dem Jemen sahen eine Mitverantwortung Deutschlands aufgrund der Nutzung des US-MilitĂ€rstĂŒtzpunkts Ramstein, doch das Gericht bestĂ€tigte den Bewertungsspielraum der Bundesregierung bezĂŒglich der VölkerrechtskonformitĂ€t. Die Regierung begrĂŒĂte das Urteil als wichtige BestĂ€tigung ihres auĂen- und sicherheitspolitischen Handelns und betonte ihr Engagement fĂŒr die Einhaltung des Völkerrechts.