Bundesverfassungsgericht stÀrkt Ramstein-Entscheidung

Keine grundrechtliche Schutzpflicht fĂŒr Auslandshandlungen – Bundesregierung bestĂ€tigt in außenpolitischem Spielraum

Bundesverfassungsgericht stĂ€rkt Regierungsspielraum im „Ramstein-Verfahren“

Das Bundesverfassungsgericht entschied am 15. Juli 2025, dass Deutschland keine grundrechtliche Schutzpflicht gegenĂŒber AuslĂ€ndern im Ausland bei militĂ€rischen Handlungen dritter Staaten hat, sofern diese völkerrechtlich zulĂ€ssig sind. Die KlĂ€ger aus dem Jemen sahen eine Mitverantwortung Deutschlands aufgrund der Nutzung des US-MilitĂ€rstĂŒtzpunkts Ramstein, doch das Gericht bestĂ€tigte den Bewertungsspielraum der Bundesregierung bezĂŒglich der VölkerrechtskonformitĂ€t. Die Regierung begrĂŒĂŸte das Urteil als wichtige BestĂ€tigung ihres außen- und sicherheitspolitischen Handelns und betonte ihr Engagement fĂŒr die Einhaltung des Völkerrechts.

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