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Das Bundesverfassungsgericht hat am 23. Oktober 2025 ein wichtiges Urteil gesprochen.
Es geht um das kirchliche Arbeitsrecht. Das bedeutet Regeln für Jobs in Kirchen.
Die Gewerkschaft ver.di findet das Urteil in vielen Punkten gut.
Eine Frau wollte einen Job bei der Diakonie.
Die Diakonie ist eine kirchliche Organisation.
Die Frau bewarb sich als Sozialpädagogin.
Aber die Diakonie lehnte sie ab.
Sie ist nicht Mitglied der Kirche.
Das Gericht entschied:
Kirchen haben ein Selbstverwaltungsrecht.
Das heißt: Sie dürfen manche Dinge selbst regeln.
Das gilt aber nur innerhalb bestimmter Gesetze.
Das Selbstverwaltungsrecht erlaubt Kirchen,
ihre eigenen Regeln zu machen.
Aber diese Regeln müssen gesetzlich okay sein.
Gerichte müssen gut abwägen.
Sie prüfen:
Im Fall der Sozialpädagogin sah das Gericht,
dass die Balance nicht gut war.
Daher gab es ein neues Urteil.
Sylvia Bühler von ver.di sagt:
Das Urteil gibt neue Regeln für kirchliche Arbeitgeber.
Jetzt muss klar sein, wann Kirchen ihre eigenen Regeln nutzen dürfen.
Das schützt Menschen vor ungerechter Behandlung.
Es bleibt spannend, wie die Kirchen das umsetzen.
Auch in Zukunft wird es wichtige Entscheidungen geben.
Ende des Artikels.
Autor: Herold Politik
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Do, 23. Okt um 11:33 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.