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Bundesverfassungsgericht stärkt Diskriminierungsschutz bei Kirchenjobs

Kirchen müssen künftig genau begründen, wann Kirchenmitgliedschaft für Arbeitsplätze erforderlich ist – staatliche Kontrolle wird verschärft

Bundesverfassungsgericht stärkt Diskriminierungsschutz im kirchlichen Arbeitsrecht

Das Bundesverfassungsgericht entschied am 23. Oktober 2025, dass Kirchen bei der Forderung nach Kirchenmitgliedschaft für Arbeitsplätze präzise begründen müssen, wann diese erforderlich ist. Staatliche Gerichte kontrollieren diese Anforderungen künftig streng, um Diskriminierung zu verhindern, ohne das Selbstverwaltungsrecht der Kirchen generell einzuschränken. ver.di begrüßt das Urteil und fordert eine kritische Auseinandersetzung mit dem Selbstverwaltungsrecht, insbesondere bei Berufen außerhalb klassischer Seelsorge.

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