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Bundestag stärkt Bundeswehr-Sicherheit

Neues Gesetz erweitert Befugnisse für MAD, verbessert Cyberabwehr und verschärft Personalkontrollen

Gesetz zur Stärkung der militärischen Sicherheit in der Bundeswehr beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat am 4. Dezember 2025 das Artikelgesetz „Militärische Sicherheit“ verabschiedet, das die Bundeswehr für künftige sicherheitspolitische Herausforderungen stärkt. Wesentliche Neuerungen betreffen erweiterte Befugnisse für den Militärischen Abschirmdienst (MAD), einschließlich verbesserter Cyberabwehr und Schutz für die „Brigade Litauen“. Zudem wird die Verfassungstreueprüfung bei der Personalauswahl beschleunigt und ergänzt durch Maßnahmen wie Abfragen bei Nachrichtendiensten (NADIS) und Social-Media-Analysen.

Erweiterungen bei Sicherheitsbefugnissen

Feldjäger und andere berechtigte Personen dürfen künftig verdächtige Personen auch außerhalb militärischer Bereiche kontrollieren und bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Insbesondere erleichtert das Gesetz die Verfolgung bei illegalen Drohnenüberflügen. Außerdem wurde die Genehmigungspflicht für ehemalige Soldaten auf unbestimmte Zeit verlängert, um den Abfluss sicherheitsrelevanten Wissens zu verhindern.

Ausblick

Das Gesetz soll nach Bundesratsbefassung im kommenden Jahr in Kraft treten und bildet die Grundlage für eine moderne, verteidigungsbereite Bundeswehr.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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