Berliner Gericht schützt AfD-Mietrecht

Fristlose Kündigung der Bundesgeschäftsstelle wegen Wahlfeier 2023 für unwirksam erklärt

Berliner Landgericht bestätigt Mietrechte der AfD

Das Berliner Landgericht hat die fristlose Kündigung der AfD-Bundesgeschäftsstelle als unwirksam zurückgewiesen, sodass die Partei ihre Räumlichkeiten weiterhin bis Herbst 2026 nutzen kann. Das Urteil beruht auf der Einschätzung, dass die Kündigung im Zusammenhang mit einer Wahlfeier 2023 unbegründet war. Die Gegenseite wurde zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt.

Partei begrüßt Urteil und blickt nach vorn

Kay Gottschalk, stellvertretender Bundessprecher, wertete das Urteil als klare Bestätigung gegen juristische Schikanen und betonte die Fortführung der Parteiarbeit. Die Entscheidung schafft Rechtssicherheit für die Geschäftsstellennutzung und könnte Einfluss auf künftige rechtliche Auseinandersetzungen haben.

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