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Am 22. Juli 2025 gab es eine wichtige Gerichtsentscheidung.
Das Bundesverwaltungsgericht entschied über die AfD.
Es ging um die Frage, ob die AfD ein „Verdachtsfall“ ist.
Verdachtsfall bedeutet:
Der Verfassungsschutz vermutet, dass eine Partei verfassungsfeindlich ist.
Aber das ist noch nicht bewiesen.
Die AfD ist mit der Entscheidung nicht zufrieden.
Sie macht eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht.
Die AfD sagt, ihre Grundrechte werden verletzt.
Zum Beispiel das Recht auf einen gesetzlichen Richter.
Das heißt: Ein Richter soll unabhängig und nach dem Gesetz entscheiden.
Die Behörden haben die AfD als „Verdachtsfall“ eingestuft.
Die AfD sagt: Das ist nicht erlaubt.
Sie fühlt sich dadurch in ihren Rechten eingeschränkt.
Die Partei sagt, ihre Meinungsfreiheit wird verletzt.
Das bedeutet: Sie darf ihre Meinung sagen, ohne Angst haben zu müssen.
Die AfD befürchtet, dass legale Meinungen falsch bewertet werden.
Meinungsfreiheit heißt: Jeder darf seine Meinung sagen.
Verfassungsschutz ist eine Behörde.
Sie passt auf, dass keine Partei die Demokratie gefährdet.
Die Sprecher heißen Tino Chrupalla und Dr. Alice Weidel.
Sie sagen:
Die AfD macht weiter mit der Verfassungsbeschwerde.
Sie will vor Gericht ihre Rechte verteidigen.
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Beschwerde.
Jetzt warten alle auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Das Verfahren fragt:
Diese Fragen sind sehr wichtig für unsere Demokratie.
Ende des Artikels.
Autor: Herold Politik
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Veröffentlicht am: Mo, 25. Aug um 14:05 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.