
AfD zieht vor das Bundesverfassungsgericht
Partei klagt gegen Einstufung als Verdachtsfall und sieht Grundrechte verletztAfD reicht Verfassungsbeschwerde gegen Einstufung als Verdachtsfall ein
Das Bundesverwaltungsgericht lehnte am 22. Juli 2025 die Revision im Verfahren zur Einstufung der AfD als „Verdachtsfall“ ab. Daraufhin reichte die Partei eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein und rügt darin Grundrechtsverletzungen, insbesondere die Missachtung des Rechts auf den gesetzlichen Richter.
Hintergrund: Streit um die Einstufung als „Verdachtsfall“
Die AfD sieht in der Einstufung einen Eingriff in die Meinungsäußerungsfreiheit, da legale Äußerungen fälschlich als verfassungsfeindlich bewertet werden könnten. Ein „Verdachtsfall“ bezeichnet laut Verfassungsschutz Organisationen mit Anhaltspunkten für verfassungsfeindliche Bestrebungen, ohne dass diese abschließend nachgewiesen sind.
Stellungnahme der Bundessprecher
Tino Chrupalla und Dr. Alice Weidel kritisierten die Entscheidung als erheblichen Eingriff in die Meinungsfreiheit und kündigten an, alle rechtsstaatlichen Mittel auszuschöpfen, um gegen die Einstufung vorzugehen. Nach Ablehnung der Beschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht setzt die AfD nun ihren juristischen Kampf mit der Verfassungsbeschwerde fort.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird mit Spannung erwartet und bringt grundlegende Fragen zum Schutz von Freiheitsrechten gegenüber staatlicher Sicherheitsvorsorge zurück in den Fokus.