Modepark darf gebaut werden

Gericht gewährt keine aufschiebende Wirkung für den Bau in Höxter – Projekt läuft vorerst weiter, Rechtmäßigkeit wird noch geprüft

Das Verwaltungsgericht Minden hat entschieden, dass die Klage der Stadt Höxter keine aufschiebende Wirkung hat, sodass der Bau des Modeparks vorerst weitergehen kann. Das Gericht prüft noch die Rechtmäßigkeit des Projekts, eine endgültige Entscheidung steht aus. Die Stadt Höxter kündigt an, weiterhin ihre Interessen zu vertreten und die Entwicklung zu überwachen.

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