Höxter mahnt: Gehwege bei Schnee räumen!
Grundstückseigentümer müssen werktags ab 7 Uhr und an Feiertagen ab 9 Uhr streuen – Salz nur in Ausnahmefällen erlaubtDie Stadt Höxter erinnert Grundstückseigentümer an ihre gesetzliche Pflicht, Gehwege, Bushaltestellen, Treppen und Rampen bei Schnee und Eis unverzüglich zu räumen und zu streuen. Dabei sind werktags ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr geeignete Streumittel wie Sand oder Splitt zu verwenden, Salz ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Umweltbelastungen zu vermeiden. Weitere Informationen bietet die Stadtverwaltung Höxter an.