Grundsteuerreform in Hattingen: Was Sie jetzt wissen müssen

Der Wandel der Grundsteuer trifft fast 23.000 Haushalte – Entdecken Sie die Auswirkungen und wie die Stadtverwaltung Unterstützung bietet.

Die Stadt Hattingen hat am 28. Januar 2025 die jährlichen Grundsteuerbescheide mit rund 23.000 Empfängerinnen und Empfängern versendet. Diese Maßnahme erfolgt vor dem Hintergrund der grundlegenden Reform der Grundsteuer, die seit dem 1. Januar 2025 in Kraft ist. Die Reform wurde durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erforderlich, da die bisherigen Immobilienwerte als veraltet galten.

Hintergründe der Grundsteuerreform

Die Grundsteuer bildet eine wesentliche Einnahmequelle für Kommunen wie Hattingen, um öffentliche Dienstleistungen und Infrastrukturmaßnahmen wie Schulen, Kitas und Straßen zu finanzieren. Bürgermeister Dirk Glaser betont, dass die Veränderung nicht auf eine Entscheidung der Stadtverwaltung zurückzuführen ist, sondern auf bundesweite Rechtsvorgaben.

Details zur Reform

Die Reform zielt darauf ab, die Grundsteuer gerechter zu gestalten, indem sie stärker an den tatsächlichen Wert der Grundstücke angepasst wird. Die neuen Immobilienwerte wurden bereits durch das Finanzamt berechnet, und die Stadt Hattingen hat die Hebesätze entsprechend angepasst, um die Einnahmen stabil zu halten:

  • Grundsteuer B (Wohn- und Gewerbegrundstücke): Erhöhung von 875% auf 995%
  • Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft): Erhöhung von 600% auf 720%

Individuelle Auswirkungen auf die Bürger

Die Veränderungen in der Steuerbemessung sind individuell und hängen von der Wertneubewertung der jeweiligen Grundstücke ab. Kämmerer Frank Mielke erläutert, dass ungefähr 44 Prozent der Bürgerinnen und Bürger eine niedrigere Grundsteuer zahlen, während 56 Prozent eine Erhöhung hinnehmen müssen, abhängig von der Neubewertung.

Unterstützung und Information

Die Stadtverwaltung bietet umfassende Unterstützung an und ermutigt Bürgerinnen und Bürger, bei Unklarheiten Kontakt aufzunehmen. Für Fragen, die den Grundsteuermessbetrag betreffen, verweist die Stadt an das zuständige Finanzamt.

Online-Ressourcen

Zusätzlich steht auf der städtischen Website eine FAQ-Seite zur Verfügung, die weitere Fragen zur Reform beantwortet.

Das Ziel der Reform

Die Reform soll insgesamt aufkommensneutral bleiben und dabei helfen, die finanzielle Basis der Stadt zu sichern, um weiterhin eine lebenswerte Umgebung für alle Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Die Stadtspitze bittet um Verständnis und Kooperation für die notwendigen Änderungen.

Am Ende des Schreibens der Stadtleitung wird den Bürgerinnen und Bürgern erneut versichert, dass die Verwaltung stets bereit und bemüht ist, Hilfe und Klärung zu bieten, um die Umstellung so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
Empfehlungen
Werbung:Ende der Werbung.