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Im Landkreis Elbe-Elster gibt es eine Geflügelpest.
Geflügelpest heißt Vogelgrippe. Das ist eine ansteckende Krankheit bei Vögeln.
Seit dem 29. Oktober 2025 gilt eine Stallpflicht.
Stallpflicht bedeutet: Geflügel muss im Stall bleiben.
Der Tierpark Finsterwalde hat viele Vögel.
Diese Vögel bleiben jetzt im Stall oder in sicheren Bereichen.
Sie können die Vögel momentan nicht im Park sehen.
Ja, der Tierpark bleibt offen.
Sie können alle anderen Tiere sehen.
Zum Beispiel:
Der Tierparkleiter Herr Heitmann bittet um Ihr Verständnis.
Die Maßnahmen schützen die Gesundheit der Tiere.
Bei Fragen können Sie den Tierpark anrufen oder schreiben.
Die Tierparkleitung hilft gerne weiter.
Die Gesundheit der Tiere ist sehr wichtig.
Deshalb bleibt die Stallpflicht für Vögel.
Der Tierpark ist trotzdem offen für Ihren Besuch.
Bitte haben Sie Verständnis für diese Schutzmaßnahme.
Ende des Artikels.
Autor: Finsterwaldes Redaktion
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Veröffentlicht am: Heute um 10:06 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.