Storch im Finsterwalder Tierpark während der Stallpflicht für Geflügel.
Foto: © Finsterwalder Tierpark

Geflügelpest im Landkreis Elbe-Elster: Stallpflicht verhängt

Tierpark Finsterwalde schützt Vögel – Besucher können andere Tiere weiterhin sehen

Im Landkreis Elbe-Elster gilt seit dem 29. Oktober 2025 aufgrund eines aktuellen Ausbruchs der Geflügelpest eine Stallpflicht für alle Geflügelarten. Im Tierpark Finsterwalde sind deshalb sämtliche Vögel in ihren Ställen untergebracht und für Besucher derzeit nicht sichtbar. Der Park bleibt jedoch geöffnet, und alle anderen Tiere können weiterhin besichtigt werden. Die Leitung bittet um Verständnis für die Schutzmaßnahme, die so lange gilt, bis sich die Lage entspannt.

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