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Antrag für Osterfeuer bis 4. April 2025

In Detmold können Gruppen ein Osterfeuer beantragen.
Das gilt für:

  • Glaubensgemeinschaften
  • Organisationen
  • Vereine

Die Frist endet am Freitag, den 4. April 2025.
Privatpersonen dürfen kein Osterfeuer abbrennen.
Sie können das Feuer nur von außen ansehen.

Regeln und Hintergründe

Die Genehmigung ist wichtig für die Sicherheit.
Das Osterfeuer dient der Brauchtumspflege.
Es soll nicht zum Entsorgen von Abfällen genutzt werden.

Wichtige Informationen:

  • Wer kann beantragen? Glaubensgemeinschaften, Organisationen und Vereine.
  • Frist: Bis zum 4. April 2025.
  • Kontakt für Fragen:
    Marina Grade, Tel. 05231/977-409, E-Mail: m.grade@detmold.de.

Öffentliche Veranstaltung

Das Osterfeuer ist eine öffentliche Veranstaltung.
Es ist für alle Menschen zugänglich.
Das Feuer stärkt die Gemeinschaft.
Kinder können gespannt zuschauen.

Für mehr Informationen besuchen Sie die
Website der Stadt Detmold.

Kontakt zur Pressestelle

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Daniela Lang
Koordination Pressestelle Stadt Detmold
Marktplatz 5
32756 Detmold
Tel.: 05231 977-201
Fax: 05231 977-88205
E-Mail: d.lang@detmold.de


Ende des Artikels.

Autor: Detmolds Redaktion

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Veröffentlicht am: Mo, 24. Mär um 15:27 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.