Osterfeuer-Anträge bis 4. April 2025!
Glaubensgemeinschaften und Vereine in Detmold können jetzt ihre Genehmigungen für das gemeinsame Fest beantragen.Antrag für Osterfeuer bis zum 4. April erforderlich
In der malerischen Stadt Detmold rückt die Osterzeit näher, und damit auch die Tradition der Osterfeuer. Für alle Glaubensgemeinschaften, Organisationen und Vereine, die ein solches Brauchtumsfeuer entzünden möchten, wurde eine Frist gesetzt. Die Anträge müssen bis spätestens Freitag, den 4. April 2025, beim Team Ordnung der Stadt Detmold eingereicht werden.
Privatpersonen ausgeschlossen
Es ist wichtig zu beachten, dass Privatpersonen nicht berechtigt sind, ein eigenes Osterfeuer zu veranstalten. Diese Regelung dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, wie sie in § 13 Abs. 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung festgelegt ist. Wer also plant, ein Osterfeuer zu veranstalten, sollte sich an die entsprechenden Vorgaben halten.
Was sind Brauchtumsfeuer?
Brauchtumsfeuer sind spezielle Pflanzenfeuer, die nicht im Rahmen der Abfallbeseitigung, sondern zur Pflege von Traditionen angezündet werden. Diese Feuer sollen eine Verbindung zur Ortsgemeinschaft schaffen und sind daher nur dann zulässig, wenn sie von einer Glaubensgemeinschaft, Organisation oder einem Verein ausgerichtet werden. Zudem müssen sie im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung stattfinden, die für jedermann zugänglich ist.
Kontakt für Fragen
Falls es Fragen zur Genehmigung oder zum Antragsverfahren gibt, können sich Interessierte an Marina Grade wenden. Sie steht unter der Telefonnummer 05231/977-409 oder per E-Mail an m.grade@detmold.de zur Verfügung.
Der Weg zur Genehmigung
Um ein Osterfeuer anzumelden, sollten die Antragsteller die erforderlichen Informationen und Details über ihre Veranstaltung bereitstellen. Dies hilft der Stadt Detmold, die öffentliche Ordnung während der festlichen Zeiten zu gewährleisten.
Fazit
Die Tradition des Osterfeuers gehört in vielen Gemeinden zur Osterfeier dazu und bringt Menschen zusammen. Wenn Sie als Teil einer Gemeinschaft ein solches Brauchtumsfeuer veranstalten möchten, vergessen Sie nicht die Frist bis zum 4. April 2025. Die Stadt Detmold freut sich auf ein besinnliches und gemeinschaftliches Feuermachen in der kommenden Osterzeit.
Mit freundlichen Grüßen,
Daniela Lang
Koordination Pressestelle Stadt Detmold
Marktplatz 5, 32756 Detmold
Tel.: 05231 977-201
Fax: 05231 977-88205
E-Mail: d.lang@detmold