Geflügelpest in Delmenhorst: Aufstallungspflicht gilt jetzt

270 Geflügelhaltungen betroffen – Transportverbot und strenge Kontrollen zum Schutz vor Ausbreitung

Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in Stuhr gilt in Delmenhorst ab sofort eine Überwachungszone mit Aufstallungspflicht für alle Geflügelbestände. Rund 270 Geflügelhaltungen sind betroffen, und Geflügeltransporte sind verboten, um die Ausbreitung der hochansteckenden Tierseuche zu verhindern.

Maßnahmen und Kontrollen

Die Tiere im betroffenen Betrieb in Stuhr wurden bereits entfernt, weitere Untersuchungen laufen. Geflügelhalter in Delmenhorst müssen die Auflagen strikt einhalten; nähere Informationen sind auf der städtischen Webseite verfügbar.

Geflügelpest – eine kurzgefasste Erklärung

Die Geflügelpest (Aviäre Influenza) ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die bei Hausgeflügel meist tödlich verläuft. Wildvögel können das Virus symptomlos übertragen, weshalb der Schutz der Hausbestände essenziell ist.

Pflichten für Geflügelhalter

Jeder Geflügelhalter muss seinen Bestand unverzüglich sowohl beim Veterinäramt als auch bei der Tierseuchenkasse Niedersachsen anmelden, unabhängig von der Anzahl der Tiere.

Wirtschaftliche Folgen

Ausbrüche verursachen beträchtliche Schäden für Halter und Region, etwa durch Tötungen von Beständen und Handelsbeschränkungen. Die Stadt Delmenhorst appelliert an alle, die Vorschriften sorgfältig einzuhalten und eng mit den Behörden zusammenzuarbeiten.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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