Radfahrer mit 1,60 Promille in Sömmerda gestoppt

Strafverfahren und mögliche Konsequenzen bei Alkohol am Fahrrad in Deutschland

In Sömmerda fiel ein 58-jähriger Radfahrer auf, der in Schlangenlinien fuhr und bei einer Atemalkoholkontrolle 1,60 Promille aufwies. Daraufhin wurde eine Blutentnahme zur weiteren Beweissicherung angeordnet. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

Rechtslage und Folgen bei Alkohol am Fahrrad

In Deutschland ist das Radfahren ab 1,6 Promille strafbar, was Geldstrafen, Punkte in Flensburg sowie eine medizinisch-psychologische Untersuchung nach sich ziehen kann. Die Polizei Sömmerda betont mit ihren Kontrollen die Bedeutung von Verkehrssicherheit auch für Radfahrer.

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