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In der Nacht vom 21. Januar 2026 war die Polizei Landau aktiv.
Sie kontrollierte zwischen 23:30 Uhr und 01:30 Uhr die B10.
Dort gab es eine Verkehrsüberwachung.
Drei Lastwagen wurden genau geprüft.
Ein Fahrer hatte keine Erlaubnis für die Strecke.
Er musste 100 Euro Strafe bezahlen.
Auf der B10, besonders bei Pirmasens, gibt es ein Fahrverbot.
Das gilt für Lkw über 7,5 Tonnen.
Das Fahrverbot ist von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens.
Das Verbot schützt die Anwohner vor Lärm in der Nacht.
Ausnahmen gibt es für:
Anlieger sind Menschen oder Firmen, die nahe an der Straße wohnen oder arbeiten.
Sie dürfen die Straße nutzen, weil sie ein berechtigtes Interesse haben.
Viele Lastwagen fahren trotz Verbot nachts durch die Strecke.
Sie wollen den langen Umweg über die A6 vermeiden.
Der Umweg ist etwa 45 Kilometer lang.
So sparen sie Zeit und Geld.
Doch das ist verboten.
Die Polizei kontrolliert deshalb regelmäßig.
Die Polizei Landau überprüft das Nachtfahrverbot oft.
Bei Verstößen wird sofort eingegriffen.
Häufig müssen Fahrer Sicherheitsleistungen bezahlen.
Diese Regeln sollen die Anwohner vor Lärm schützen.
So bleibt die Nacht für die Menschen leiser und ruhiger.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: Do, 22. Jan um 06:53 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.