Nächtliches Lkw-Fahrverbot an der B10: Polizei greift durch

Kontrollen bei Landau: 100 Euro Strafe für Fahrer ohne Ausnahmegenehmigung zum Schutz der Anwohner vor Lärm

In der Nacht vom 21. Januar 2026 führte die Polizei Landau auf der B10 bei LD-Nord eine Kontrolle des Nachtfahrverbots für Lkw durch. Ein Lkw-Fahrer ohne erforderliche Ausnahmegenehmigung musste eine Sicherheitsleistung von 100 Euro zahlen. Das Fahrverbot gilt von 22 bis 6 Uhr zum Schutz der Anwohner vor Lärm und betrifft Lkw über 7,5 Tonnen, ausgenommen Anlieger und Lieferverkehr.

Hintergrund: Fahrverbot zum Schutz vor Lärm

Die Regelung an der B10 bei Pirmasens soll nächtlichen Lärm reduzieren. Anlieger, also Anwohner oder Betriebe in unmittelbarer Nähe, sind von dem Verbot ausgenommen.

Ursachen und Folgen für den Schwerverkehr

Viele Lkw umgehen das Fahrverbot, um den etwa 45 Kilometer langen Umweg über die A6 zu vermeiden und Kosten zu sparen. Die Polizei Landau kontrolliert regelmäßig und verhängt bei Verstößen Sicherheitsleistungen, um den Schutz der Anwohner zu gewährleisten.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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