Nachtfahrverbot schützt wandernde Amphibien
Kreisstraße 16 bei Wachenheim gesperrt – Bußgeld bei Missachtung und erfolgreiche erste KontrollenAuf der Kreisstraße 16 zwischen Wachenheim an der Weinstraße und Lindenberg gilt von 19:00 bis 06:00 Uhr ein Durchfahrtsverbot zum Schutz wandernder Amphibien wie Erdkröten und Feuersalamandern. Missachtung der Sperrung kann mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet werden. Eine Kontrolle am 24. Februar 2026 zeigte deutlich weniger verendete Tiere, was den Erfolg der Maßnahmen bestätigt. Die Polizei bittet alle Verkehrsteilnehmer, die Umleitungen über Bundesstraße 271 und L514 zu nutzen und so den Amphibienschutz zu unterstützen.