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In der Nacht zum 3. Februar 2026 kontrollierte die Polizei Lastwagen auf der B10.
Die Kontrolle war bei der Anschlussstelle Landau-Nord.
Ein großer Lastwagen aus dem Ausland fiel auf.
Der Fahrer fuhr von Bayern nach Belgien.
Er hatte keine Erlaubnis für die B10 in der Nacht.
Der Fahrer musste ein Bußgeld bezahlen.
Ein Bußgeld ist eine Geldstrafe für einen Regelverstoß.
Die Polizei sagte ihm, er soll die B10 verlassen.
Er soll die Autobahn A65 benutzen.
Lastwagen über 7,5 Tonnen dürfen nachts nicht auf der B10 fahren.
Die Zeit vom Verbot ist von 22:00 bis 6:00 Uhr.
Das Verbot gilt zwischen Pirmasens und der Autobahn A65.
Es gibt das Verbot, um Menschen vor Lärm zu schützen.
Ausnahmen gibt es für:
Anlieger sind Leute, die direkt an der Straße wohnen oder arbeiten.
Viele Lastwagen fahren trotz Verbot auf der B10.
Sie wollen einen langen Umweg über die A6 vermeiden.
Der Umweg ist ungefähr 45 Kilometer länger.
Das macht den Verkehr und den Lärm nachts mehr.
Die Polizei sagt:
Sie überprüft das Nachtfahrverbot weiterhin oft.
So schützt die Polizei die Menschen vor Störungen in der Nacht.
Diese Informationen kommen von der Polizeidirektion Landau.
Sie dürfen mit Quellenangabe veröffentlicht werden.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: Di, 3. Feb um 12:46 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.