Nachtfahrverbot auf der B10: Polizei greift durch
Lkw ohne Genehmigung müssen Umleitung über die A65 nutzen – weitere Kontrollen folgenIn der Nacht zum 3. Februar 2026 kontrollierte die Polizei auf der B10 bei Landau-Nord ein Nachtfahrverbot für Lastwagen ab 7,5 Tonnen. Ein Sattelzug aus dem Ausland fuhr ohne gültige Ausnahmegenehmigung und erhielt ein Bußgeld. Er wurde angewiesen, die B10 zu verlassen und die A65 als Ausweichroute zu nutzen.
Hintergrund des Nachtfahrverbots
Das Verbot gilt zwischen 22:00 und 6:00 Uhr auf der B10 zwischen Pirmasens und der A65 zum Schutz der Anwohner vor Lärm. Ausgenommen sind Anlieger sowie Lieferverkehr für angrenzende Kommunen. Dennoch wird die Strecke von vielen Lkw als Abkürzung genutzt, was zu nächtlichen Belastungen führt.
Weitere Kontrollen geplant
Die Polizei kündigt an, die Einhaltung des Nachtfahrverbots regelmäßig zu überprüfen, um den Schutz der Bevölkerung sicherzustellen.