Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
Am Mittwochnachmittag, dem 13. August 2025, war die Bundespolizei am Grenzübergang Wintersdorf.
Die Polizei kontrollierte ein Fahrzeug aus Frankreich.
Im Auto saß ein 41 Jahre alter Beifahrer. Die Polizei überprüfte ihn genau.
Der Beifahrer zeigte eine rumänische Identitätskarte.
Die Polizei prüfte seine Daten.
Dabei fand sie heraus: Gegen den Mann lag eine Ausschreibung zur Festnahme vor.
Das bedeutet: Die Polizei sucht ihn, um ihn festzunehmen.
Der Grund war: Er fuhr ohne Fahrerlaubnis. Das heißt, er durfte nicht Auto fahren.
Die Polizei durchsuchte den Mann.
Sie fand Betäubungsmittel bei ihm. Betäubungsmittel sind Drogen, die Menschen abhängig machen können.
Der Mann konnte eine Geldstrafe nicht bezahlen.
Deshalb muss er jetzt 22 Tage ins Gefängnis. Das nennt man Ersatzfreiheitsstrafe.
Der Mann bekommt auch eine Anzeige.
Diese Anzeige ist wegen Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz.
Das Gesetz regelt den Umgang mit Cannabis. Cannabis ist eine bestimmte Droge.
Die Polizei möchte so die Grenzen sicher machen.
Viele Menschen haben schon eine Ausschreibung zur Festnahme.
Manche machen mehrere Straftaten. Dann muss die Polizei handeln.
Die Bundespolizeiinspektion Offenburg untersucht den Fall weiter.
Die Polizei bleibt wachsam an den Grenzen.
Sie will so weitere Straftaten verhindern.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Do, 14. Aug um 09:38 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.