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Am 22. November 2025 hielten Polizisten einen jungen Mann im Zug an.
Der Zug fuhr von Eger in Tschechien nach Marktredwitz in Bayern.
Die Polizisten vermuteten, dass der Mann verbotene Feuerwerkskörper dabei hatte.
Diese Feuerwerkskörper sind in Deutschland nicht erlaubt.
Der 18-Jährige kommt aus der Nähe von Hanau.
Er kaufte zusammen mit einem Freund in Tschechien große Mengen Böller.
Diese Böller brauchen in Deutschland eine Erlaubnis.
Der Freund wartete am Bahnhof, um die Böller mit dem Auto zu holen.
Beide Männer wurden von der Polizei kontrolliert.
Die Polizei fand fast 30 Kilogramm Böller.
Die Sprengkraft davon beträgt etwa 10 Kilogramm.
In Deutschland darf man als Privatperson nur 1 Kilogramm erlaubte Böller besitzen.
Die Menge war also viel zu groß.
Sprengstoffgesetz:
Das Sprengstoffgesetz regelt den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen.
Es bestimmt, wer solche Stoffe verkaufen, besitzen oder einführen darf.
Wer dagegen verstößt, bekommt Geldstrafen oder Gefängnis.
Gegen die beiden Männer läuft jetzt ein Verfahren nach dem Sprengstoffgesetz.
Das heißt:
Außerdem hatte der 18-Jährige keinen Reisepass dabei.
Er bekommt ein weiteres Verfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz.
Die Bundespolizei warnt:
Illegale Böller sind sehr gefährlich.
Sie können beim Abbrennen unkontrolliert explodieren.
Sie erfüllen keine deutschen Sicherheitsregeln.
Deshalb drohen:
Bitte informieren Sie sich vor dem Kauf von Feuerwerk.
Nur zugelassene Feuerwerkskörper sind sicher und erlaubt.
Illegale Pyrotechnik kann schwere Unfälle verursachen.
Achten Sie auf die Gesetze und Ihre Sicherheit.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: Mo, 24. Nov um 11:21 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.