Alkohol am Steuer: 2,70 Promille in Nordenham

Zeugenhinweis führt zur Kontrolle – Führerschein beschlagnahmt und Strafverfahren eingeleitet

In Nordenham fiel ein 40-jähriger Autofahrer durch auffällige Schlangenlinien auf dem Weg zu einem Supermarkt auf. Nach Zeugenhinweisen kontrollierte die Polizei den Mann, der dort erneut Alkohol kaufte. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab 2,70 Promille, deutlich über dem erlaubten Grenzwert.

Konsequenzen für den Fahrer

  • Blutentnahme zur genauen Bestimmung
  • Einleitung eines Strafverfahrens
  • Beschlagnahme des Führerscheins
  • Untersagung der Weiterfahrt

Der Fall unterstreicht die Bedeutung aufmerksamer Zeugen, deren Hinweis eine schnelle Reaktion der Polizei ermöglichte. Die Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch betont ihre Null-Toleranz-Politik gegenüber Alkohol am Steuer zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer.

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