Tanzverbot an den Osterfeiertagen in Wetzlar
Wetzlar informiert über geltende Vorschriften und Zeiten gemäß Hessischem FeiertagsgesetzOsterfeiertage in Wetzlar: Tanzverbot gemäß Hessischem Feiertagsgesetz
Wetzlar, 18. März 2024 - Die Stadtverwaltung Wetzlar erinnert an die geltenden Vorschriften des Hessischen Feiertagsgesetzes, insbesondere an das Tanzverbot während der bevorstehenden Osterfeiertage. Diese Maßnahme betrifft alle öffentlichen Tanzveranstaltungen im Stadtgebiet.
Genaue Zeiten des Verbots
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind öffentliche Tanzveranstaltungen zu den folgenden Zeiten nicht gestattet:
- Gründonnerstag, den 28. März, von 4 Uhr morgens bis Mitternacht;
- Karfreitag und Karsamstag, den 29. und 30. März, ganztägig von Mitternacht bis Mitternacht;
- Ostersonntag und Ostermontag, den 31. März und 1. April, von 4 Uhr morgens bis mittags um 12 Uhr.
Weitere Informationen und Kontakt
Das Ordnungsamt der Stadt steht für Rückfragen zu den Bestimmungen des Tanzverbots während der Osterfeiertage bereit. Bürgerinnen und Bürger, die weitere Informationen benötigen, werden gebeten, sich zu informieren.
Die Stadtverwaltung Wetzlar appelliert an alle Veranstalter und Besucher, sich an die gesetzlichen Vorschriften zu halten, um die Feiertage im Einklang mit dem Hessischen Feiertagsgesetz zu begehen.
Über die Stadt Wetzlar
Wetzlar, eine Stadt mit einer reichen Geschichte und Kultur, legt großen Wert auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, die den Respekt und die Würde der Feiertage sichern sollen. Die Stadtverwaltung dankt im Voraus allen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Veranstaltern für ihr Verständnis und ihre Kooperation.