Neues Beratungsangebot für junge Menschen mit Behinderung

Verfahrenslotse ab Juli 2025 unterstützt bis 26-Jährige und Familien bei Eingliederungshilfe-Anträgen

Neue Anlaufstelle für junge Menschen mit Behinderung

Ab dem 21. Juli 2025 unterstützt ein Verfahrenslotse junge Menschen mit Behinderung bis 26 Jahre und deren Familien bei der Beantragung von Eingliederungshilfe. Die kostenfreie und vertrauliche Beratung erleichtert den Zugang zu Leistungen und begleitet Ratsuchende bei Bedarf auch zu Behörden.

Rechtliche Grundlage und Ablauf

Die Stelle wurde 2024 im Sozialgesetzbuch verankert, um den gestiegenen Beratungsbedarf gerecht zu werden. Der Verfahrenslotse berät, hilft bei der Zusammenstellung von Antragsunterlagen und begleitet individuell durch den gesamten Prozess.

Schritte zur Inanspruchnahme

  • Kontaktaufnahme zum Verfahrenslotsen
  • Beratung zu Eingliederungshilfe
  • Unterstützung bei Antragsunterlagen
  • Begleitung bei Behördenwegen nach Bedarf
Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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