Stuttgart gewinnt im Artenschutzverfahren

NABU zieht Klage zurück, Gerichte bestätigen die Genehmigungen für Bauprojekte ohne Gefahr für Mauereidechsen

Stuttgart gewinnt im artenschutzrechtlichen Verfahren

Die Stadt Stuttgart hat einen Teilerfolg im Verfahren um geplante Baumaßnahmen auf dem Areal einer Interimslösung erzielt. Der Naturschutzbund (NABU) zog seine Klage zurück, nachdem Gerichte die Rechtsauffassung der Stadt bestätigten.

Hintergrund

Der NABU klagte gegen Genehmigungen wegen möglicher Gefährdung der Mauereidechsen durch Rodungen. Die Stadt prüfte diese und kam zu dem Ergebnis, dass keine verbotenen Tatbestände vorliegen.

Folgen

Die Klagerücknahme ermöglicht die Fortsetzung der Bauvorbereitungen ohne Verzögerungen. Die Entscheidung schafft Rechtssicherheit für ähnliche Fälle und zeigt die Bedeutung gründlicher behördlicher Prüfung.

Kontakt

Für weitere Informationen steht die Abteilung Kommunikation der Stadt Stuttgart unter (0711) -91811, 216-91812 oder info@stuttgart.de zur Verfügung.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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