Sicherheit an erster Stelle: Stuttgarter Weindorf mit neuen Maßnahmen

Erweiterte Waffenverbotszone und verstärkte Kontrollen für ein sicheres Fest

Die Stadt Stuttgart hat eine ergänzende Verordnung erlassen, welche die bestehende Waffen- und Messerverbotszone temporär ausweitet. Dies betrifft die Dauer des Stuttgarter Weindorfs vom 28. August bis zum 8. September. Die Erweiterung der Verbotszone gilt während der gesamten Öffnungszeiten der Veranstaltung. An Sonntagen bis Mittwochen von 11.30 Uhr bis 23 Uhr und von Donnerstag bis Samstag von 11.30 Uhr bis Mitternacht.

Zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen

Die Stadt möchte mit dieser Maßnahme ein umfassendes Sicherheitskonzept unterstützen, das in Zusammenarbeit mit der Polizei entwickelt wurde. Besonders nach den Vorfällen in anderen Städten sieht die Stadtverwaltung die Notwendigkeit, die Sicherheit auf dem Weindorf zu erhöhen. Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper betonte, dass insbesondere nach dem Anschlag von Solingen keine Risiken eingegangen werden sollen. Messer mit einer Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern sind von der Regelung betroffen und können beschlagnahmt werden.

Details zur Verordnung

Die neue Regelung gilt speziell für den Bereich des Stuttgarter Weindorfs und erweitert die bereits bestehenden Verbote, die freitags und samstags sowie vor Feiertagen im gesamten Bereich des Cityrings und im Stadtgarten gelten. Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft und endet automatisch am 8. September 2024, sofern sie nicht verlängert wird.

Wichtige Informationen für Besucher

Die Stadtverwaltung bittet alle Besucher des Weindorfs, sich an die neuen Regelungen zu halten und keine verbotenen Gegenstände mitzubringen. Die Sicherheitskräfte vor Ort sind angewiesen, streng nach der Verordnung zu handeln, um die Sicherheit aller Gäste zu gewährleisten.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
Empfehlungen
Werbung:Ende der Werbung.