Wiesbaden lockert Vorschriften zur Afrikanischen Schweinepest
Ab 22. Mai erleichtern neue Regeln Feldarbeiten und Jagd in der Sperrzone II – Schutzmaßnahmen bleiben bestehenIn Wiesbaden treten ab dem 22. Mai neue Regelungen zur Afrikanischen Schweinepest in der Sperrzone II in Kraft, die den landwirtschaftlichen Alltag erleichtern. Feldarbeiten wie Mähen und Ernten sind unter bestimmten Bedingungen wieder erlaubt, die Maisernte bleibt jedoch genehmigungspflichtig. Die Schwarzwildjagd ist unter Auflagen wieder möglich, und das Verfahren zur Beprobung von Wildschweinen wurde vereinfacht.
Trotz Lockerungen bleiben wichtige Vorschriften bestehen, etwa die Leinenpflicht für Hunde und das Wegegebot in der Schiersteiner Aue, um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Fundmeldungen von Wildschweinkadavern sind umgehend beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz oder außerhalb der Dienstzeiten bei der Polizei zu melden.
Weitere Informationen erhalten Bürgerinnen und Bürger über die Telefonzentrale des Wiesbadener Rathauses unter 0611 310 oder auf der Website der Stadt Wiesbaden unter www.wiesbaden.de/asp.