Wasserverbrauchsteuer bleibt rechtmäßig

Gericht bestätigt Rechtssicherheit für Steuer, Einspruch noch möglich

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die Wasserverbrauchsteuersatzung der Stadt als rechtmäßig bestätigt. Das Urteil stärkt die Rechtssicherheit für die Steuer, die den sparsamen Wasserverbrauch fördern soll. Ein Einspruch ist weiterhin möglich, wodurch die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist.

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