Europawahl: Wichtige Hinweise für Wahlberechtigte
Foto: Landeshauptstadt Wiesbaden

Wahlberechtigung und Ausübung des Wahlrechts in Wiesbaden

Was Bürger zur Europawahl am 9. Juni 2024 wissen müssen

Das Wahlamt der Landeshauptstadt Wiesbaden möchte darauf hinweisen, dass auch Bürger, die ihre Wahlbenachrichtigung für die bevorstehende Europawahl am 9. Juni 2024 verlegt oder nicht erhalten haben, ihr Wahlrecht ausüben können. Voraussetzung ist, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Betroffene Bürger sollten ihre Eintragung im Wählerverzeichnis rechtzeitig vor dem Wahltag überprüfen lassen.

Mit Ausweis zur Wahl

Für die Teilnahme an der Wahl ist es notwendig, ein gültiges Ausweisdokument zum Wahllokal mitzubringen. Dies stellt sicher, dass die Wahlberechtigten eindeutig identifiziert werden können und ihre Stimme abgeben dürfen.

Weitere Informationen

Interessierte Bürger können sich über die bevorstehenden Europawahlen und Wahlverfahren auf der offiziellen Webseite der Stadt Wiesbaden informieren. Dort werden regelmäßig Updates und wichtige Hinweise zur Wahl veröffentlicht.

Das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden betont, dass es wichtig ist, sich aktiv an den Wahlen zu beteiligen und das eigene Wahlrecht wahrzunehmen. Bei weiteren Fragen steht das Wahlamt zur Verfügung.

Ein Aufruf zur Teilnahme

Das Pressereferat lädt alle wahlberechtigten Bürger Wiesbadens ein, ihre Stimme zu nutzen und damit aktiv an der Gestaltung der europäischen Politik teilzunehmen. Die Wahl ist eine wichtige Möglichkeit, Einfluss zu nehmen und die Zukunft Europas mitzugestalten.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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