Vor der Wahl: Alles, was Wiesbadener über die Oberbürgermeisterwahl wissen müssen

Wichtige Informationen zu Wahlbenachrichtigungen, Briefwahl und Fristen für die entscheidende Abstimmung am 9. März

Die Bürgerinnen und Bürger von Wiesbaden stehen vor einer wichtigen Entscheidung: Die Oberbürgermeisterwahl am 9. März rückt näher, und die rund 210.000 Wahlberechtigten werden in den kommenden Tagen ihre Wahlbenachrichtigungen erhalten. Eine mögliche Stichwahl ist für den 30. März vorgesehen.

Wahlbenachrichtigungen im Blick behalten

Das Wahlamt hat die Wählerinnen und Wähler dazu aufgerufen, bei ihrer eingehenden Post besonders auf die Wahlbenachrichtigungen zu achten. Diese könnten versehentlich für Werbepost gehalten und entsorgt werden, was zu Problemen führen könnte.

Fehlende Wahlbenachrichtigungen

Wiesbadener, die ihre Wahlbenachrichtigung bis zum 16. Februar nicht erhalten haben, sollten sich unverzüglich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen, um ihre Eintragung im Wählerverzeichnis zu überprüfen und gegebenenfalls korrigieren zu lassen. Die dafür vorgesehene Auslegungsfrist der Wählerverzeichnisse läuft vom 17. bis 21. Februar.

Möglichkeiten der Briefwahl

Für Wähler, die am Wahltag verhindert sind oder lieber von zu Hause aus wählen möchten, gibt es verschiedene Optionen zur Bestellung der Briefwahlunterlagen:

  • Per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, der direkt zur Bestellseite führt.
  • Online über die .
  • Schriftlich durch das Ausfüllen der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die im frankierten Umschlag an das Wahlamt gesendet werden muss.

Öffnungszeiten der Briefwahlausgabestellen

Ab dem 27. Januar stehen verschiedene Briefwahlausgabestellen in Wiesbaden zur Verfügung:

  • Wahlbüro Friedrichstraße 16, montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr und samstags von 10 bis 14 Uhr (außer am 8. März).
  • Ortsverwaltungen in den Außenbezirken, die regulär geöffnet sind und am Freitag, 7. März, mindestens von 10 bis 13 Uhr.

Versand und Fristen der Briefwahlunterlagen

Für Personen, die am Wahltag nicht in Wiesbaden sind, können die Unterlagen an einen anderen Ort, auch international, geschickt werden. Wichtig ist, dass die Wahlbriefe bis 18 Uhr am Wahltag eingegangen sind, um in die Auszählung einbezogen zu werden.

Aufgrund der verkürzten Fristen können die Unterlagen frühestens am 3. Februar versendet werden. Das Wahlamt setzt alles daran, sie schnellstmöglich bereitzustellen, bittet jedoch um Geduld bei eventuellen Verzögerungen. Informationen zu Wartezeiten werden auf der Webseite und in der Presse veröffentlicht.

Fazit

Die bevorstehende Oberbürgermeisterwahl ist ein bedeutendes Ereignis für Wiesbaden. Mit den bereitgestellten Informationen und den angebotenen Erleichterungen bei der Briefwahl können alle Wahlberechtigten ihre Stimme ohne Hindernisse abgeben.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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