Stadtverordnetenversammlung vor Entscheidung über Wasserverbrauchsteuer-Klage

Debatte über Aussetzung der neuen Steuer sorgt für Spannung

Die im Dezember letzten Jahres von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden beschlossene Wasserverbrauchssteuersatzung wurde durch die Kommunalaufsicht im Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz gemäß § 138 Hessische Gemeindeordnung (HGO) beanstandet. Nun steht die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung an, ob gegen diese Beanstandung Rechtsmittel eingelegt werden sollen.

Bedenken der Kommunalaufsicht

Bereits am Tag nach der Beschlussfassung im Dezember hatte die Kommunalaufsicht rechtliche Bedenken gegen die neue Satzung erhoben. Auch eine Stellungnahme der Stadt konnte die Kommunalaufsicht nicht von der Rechtmäßigkeit der Satzung überzeugen.

Stellungnahme der Rechtsdezernentin

Rechtsdezernentin Milena Löbcke äußerte sich zu der Situation: „Es ist bedauerlich, dass die Kommunalaufsicht sich bisher nicht von den Argumenten für die Rechtmäßigkeit der Wasserverbrauchsteuer überzeugen ließ. Der Umstand, dass Kommunalaufsicht und Stadt zu unterschiedlichen juristischen Bewertungen kommen, ist gerade vor dem Hintergrund, dass es sich um eine neue Steuer handelt, nicht unüblich.“

Vorschlag zur Aussetzung der Steuer

Um mögliche Nachteile für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden, hatte die Landeshauptstadt Wiesbaden bereits im Februar angekündigt, der Stadtverordnetenversammlung vorzuschlagen, die Wasserverbrauchssteuer vorerst auszusetzen. Dieses Vorgehen wurde von der Kommunalaufsicht positiv aufgenommen.

Entscheidung am 29. Mai

Am Mittwoch, den 29. Mai, wird die Stadtverordnetenversammlung darüber beraten, ob die Stadt Wiesbaden gegen die Beanstandung der Kommunalaufsicht fristgerecht Klage einreichen wird. Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet, da sie die zukünftige Handhabung der Wasserverbrauchssteuer in Wiesbaden maßgeblich beeinflussen könnte.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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