Neue Grundsteuerhebesätze in Wiesbaden
Empfehlungen der LandesfinanzverwaltungDie Landesfinanzverwaltung hat ihre Empfehlungen für die Anpassung der Grundsteuerhebesätze in Wiesbaden veröffentlicht. Der Stadtkämmerer Dr. Hendrik Schmehl, hat angekündigt, der Stadtverordnetenversammlung einen Vorschlag zu unterbreiten, diese Empfehlungen im Rahmen des künftigen Haushaltsplans zu übernehmen. Die Entscheidung hierzu wird im November 2024 erwartet.
Auswirkungen der Grundsteuerreform
Nach der Neubewertung aller Grundstücke in Hessen durch die Landesfinanzverwaltung haben sich signifikante Änderungen ergeben. Einige Bürger werden künftig höhere, andere niedrigere Grundsteuern zahlen. Die Verwaltung zielt jedoch auf eine aufkommensneutrale Anpassung ab, sodass das gesamte Steueraufkommen der Stadt gleich bleibt.
Empfohlene Anpassungen der Hebesätze
Die Empfehlung der Landesfinanzverwaltung sieht vor, den Hebesatz der Grundsteuer B auf 690,06 Punkte und für die Grundsteuer A auf 341,01 Punkte zu erhöhen. Diese Werte basieren auf einer rein mathematischen Berechnung, welche die individuellen Unterschiede der Grundstücke außer Acht lässt und nur das Gesamtsteueraufkommen berücksichtigt.
Stellungnahme des Stadtkämmerers
Dr. Schmehl unterstützt die aufkommensneutrale Anpassung und betont die Herausforderungen, die die Grundsteuerreform für Verwaltung und Bürger bedeutet. Er dankt den Mitarbeitern des Kassen- und Steueramts für ihre akribische Arbeit bei der Zuordnung und Korrektur der neuen Messbescheide.
Weiteres Vorgehen
Die finale Entscheidung über die Anpassung der Grundsteuerhebesätze fällt in der Stadtverordnetenversammlung im November 2024. Bis dahin bleibt abzuwarten, wie sich die vorgeschlagenen Änderungen auf die Steuerzahler in Wiesbaden auswirken werden.
Hinweis
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die offizielle Webseite der Stadt Wiesbaden.