Neue EU-Regelung ab 2025: So vermeiden Sie Probleme bei Überweisungen
Wiesbaden empfiehlt: Prüfen Sie Zahlungsvorlagen und verwenden Sie bei Zahlungen an die Stadt den korrekten EmpfängernamenAb Oktober 2025 gilt in der EU die neue „Verification of Payee (VoP)“-Regelung, die bei SEPA-Überweisungen Name und IBAN des Empfängers abgleicht. Stimmen diese nicht überein, kann es zu Verzögerungen oder Ablehnungen kommen. Die Landeshauptstadt Wiesbaden empfiehlt, Zahlungsvorlagen und Daueraufträge zu prüfen und bei Zahlungen an die Stadt unbedingt den Empfängernamen Landeshauptstadt Wiesbaden korrekt zu verwenden. Für Rückfragen steht das zuständige Dezernat zur Verfügung.