Wesseling verschärft Regeln für Kurzzeitvermietungen

Neue Wohnraum-ID und Registrierungspflicht ab Oktober 2024 sollen Transparenz und Schutz des Wohnungsmarkts verbessern

Die Stadt Wesseling digitalisiert ihre Wohnraumschutzsatzung und führt seit September 2024 ein neues System zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen ein. Seit dem 1. Oktober 2024 gelten verschärfte Regeln, die eine Anzeige und Registrierung, inklusive einer Wohnraum-Identitätsnummer (Wohnraum-ID), für vermietete Wohneinheiten vorschreiben. Kurzzeitvermietungen bis zu 90 Tagen im Jahr sind genehmigungsfrei, längere Vermietungen werden geprüft und gegebenenfalls mit Ausgleichszahlungen belegt. Vermieterinnen und Vermieter müssen zudem Belegungskalender führen und die Wohnraum-ID in Inseraten angeben, um Missbrauch zu vermeiden und den Wohnungsmarkt transparenter zu gestalten.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
Empfehlungen
Werbung:Ende der Werbung.