Führerscheinumtausch: Neue Fristen ab 2026

Bund schreibt Umtausch alter Kartenführerscheine vor – persönliche Vorsprache und 31,81 Euro Gebühr erforderlich

Pflicht zum Führerscheinumtausch: Neue Fristen für Kartenführerscheine

Der Bund schreibt den Umtausch alter Führerscheine in ein fälschungssicheres, bundesweit einheitliches Dokument vor. Die Fristen richten sich nach dem Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins und reichen von 2026 bis zum 19. März 2033. Für Papierführerscheine läuft die Frist bereits ab.

Voraussetzungen und Kosten

Für den Umtausch muss man persönlich bei der Führerscheinstelle Bergheim erscheinen und neben dem alten Führerschein einen Ausweis, ein biometrisches Passbild sowie ggf. eine Bescheinigung für Klasse T vorlegen. Die Gebühr beträgt 31,81 Euro, bei Verpassen der Frist droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.

Service und Beratung

Bei Fragen steht der Pressedienst der Stadt Wesseling in der Bürgermeistergeschäftsstelle am Alfons-Müller-Platz zur Verfügung. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag, teils mit verlängerten Zeiten am Dienstag und Donnerstag.

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