Tempo-30-Regelung in Beutelsbach für mehr Ruhe und Sicherheit
Schutz vor Lärmbelastung in der Stadt WeinstadtDie Stadt Weinstadt hat eine signifikante Maßnahme ergriffen, um die Lärmbelastung für die Anwohner der Durchfahrtsstraßen in Beutelsbach zu reduzieren. Ab dieser Woche wird auf der Stuttgarter Straße und der Schurwaldstraße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h eingeführt. Diese Regelung betrifft den Abschnitt von der Kreuzung mit der Stuttgarter/Schönfelder- und Poststraße bis zur Kreuzung mit der Schurwald-/Freibadstraße/K1864. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den täglichen Lärm, dem die Anwohner ausgesetzt sind, zu verringern und somit die Lebensqualität deutlich zu verbessern.
Kontrollierter Verkehrsfluss ohne Schleichverkehr
Um zu verhindern, dass Fahrzeuge auf alternative Routen ausweichen und dort für erhöhte Lärmbelastung sorgen, wird ebenfalls eine Tempo-30-Zone auf der Ulrich-/Buhl-/Poststraße eingeführt. Diese Zone erstreckt sich von der Kreuzung Stuttgarter/Schurwald-/Ulrichstraße, über den Postkreisel, bis zur Kreuzung Stuttgarter-/Schönfelderstraße. Die Beschilderung, die die neue Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigt, wird im Laufe dieser Woche angebracht.
Umfassende Maßnahmen für eine ruhigere Stadt
Diese Initiative ist Teil des Lärmaktionsplans der Stadt Weinstadt, der eine hohe Verkehrs- und Lärmbelastung entlang der Stuttgarter Straße festgestellt hat. Die Stadt setzt sich damit aktiv für den Schutz ihrer Bürger vor Lärmbelastung und für die Verbesserung der Lebensqualität ein.
Weitere Informationen
Die Stadt Weinstadt steht für Fragen bezüglich dieser neuen Regelung zur Verfügung und lädt alle Interessierten ein, sich weiter über die Bemühungen der Stadt zur Lärmreduzierung zu informieren.
Die Stadt Weinstadt bleibt ihrem Engagement für die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Bürger treu und hofft, dass diese Maßnahme zu einer spürbaren Verbesserung der Lebensqualität in Beutelsbach beitragen wird.